Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zahlungsbedingungen

Die Leistungen für die Komplettorganisation eines Trainingslagers werden durch eine termingerechte
Anzahlung (siehe Rechnung) in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags verbindlich gebucht.
Anschließend müssen zu den in der jeweiligen Gesamtrechnung angegebenen Zahlungsdaten
die Restzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags und die Abschlusszahlung
in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags entrichtet werden.
Verpflegungsleistungen werden durch eine formlose Bestätigung mittels E-Mail verbindlich gebucht.
Die Zahlung ist in einem Betrag innerhalb von 14 Tagen nach der Rechnungsstellung
zu entrichten.

2. Stornierung

Sind die Zahlungen vor Leistungsbeginn nicht vollständig erbracht, kann die komplette Leistung
durch Havel Sports storniert werden. Eine vollständige Rückzahlung kann nicht garantiert
werden, Stornogebühren von Cateringdienstleistern, Unterkunftsbetreibern und vom Gastgeberverein
werden im vollen Umfang an den ursprünglichen Leistungsempfänger (mit Nachweis)
weitergegeben.

3. Kautionsbedingungen

Falls die Unterkunft „Raumquartier“ gebucht wird, ist eine Schadenskaution in Höhe von
800,00 € bis zehn Tage vor Anreise auf folgendes Konto DE60 1207 0400 0058 1256 00 mit
Überweisungszweck: Kaution „Vereinsname“ zu überweisen. Ohne überwiesene Kaution wird
das Raumquartier nicht übergeben. Nach Rückgabe des Raumquartiers ohne Beanstandung,
wird die volle Kaution innerhalb von zehn Tagen zurück überwiesen.

4. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

Für Gegenstände in der Unterkunft obliegt dem Kunden von Tag der Ankunft bis zur Abreise
die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Gastvereins oder
ihm zurechenbaren Verschuldens, insbesondere seiner Angestellten oder Sport, werden die
Kosten der Wiederbeschaffung bzw. die Kosten der Reparatur in Rechnung gestellt.

5. Reklamation

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich
nach der Ankunft erfolgt.
6. Änderungen
Havel Sports behält sich das Recht auf Änderungen im geplanten Ablauf vor. Dies bezieht sich
auf Trainingszeiten oder angebende Verpflegungszeiten. Der Leistungsumfang bleibt jedoch
unverändert. Sollten durch Verschulden von Havel Sports oder durch Havel Sports beauftragte
Subunternehmer / Zulieferer Leistungen entfallen, so werden die dafür in Rechnung gestellten
Kosten dem Kunden zurückerstattet.

7. Hausordnung & Brandschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung des jeweiligen Unterkunftsbetreibers
während des Aufenthalts einzuhalten. Bei einem berechtigten Polizeieinsatz
durch Verschulden des Kunden nach 22.00 Uhr in der Unterkunft Raumquartier macht der
Unterkunftsbetreiber eine zusätzliche Strafe in Höhe 2.000,00 € erhoben.

8. Catering / Verpflegung

Havel Sports vermittelt Cateringleistungen von lokalen Unternehmen. Für die Qualität und die
Einhaltung der Hygienestandards bei der Zubereitung der Speisen ist der jeweilige Zulieferer
verantwortlich. Havel Sports übernimmt hier keine Haftung.

9. Schwimmbadbereich / Sporthallen

Während des Aufenthalts in den zugewiesenen Sportstätten gilt die jeweilige Hausordnung.
Den Anweisungen des dortigen Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Der Gastgeberverein
stellt dem Kunden (außer es ist anders abgesprochen) Trainingsmaterial und Ausrüstung
(Bälle, Kappen) zur Verfügung. Die Trainingsmaterialien und die Ausrüstung sind sorgfältig
zu behandeln. Beschädigungen sind zu vermeiden. Sollten bewusst Materialien oder
Ausrüstung beschädigt werden, werden diese vom Gastgeberverein in Rechnung gestellt.

10. Höhere Gewalt

10.1 Definition:

Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des
Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen,
extreme Witterungsbedingungen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen,
Krieg, Terrorakte, Streiks, Unruhen oder andere vergleichbare Ereignisse.

10.2 Folgen für die Vertragserfüllung:

a) Wird die Erfüllung der vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ruhen
die Verpflichtungen beider Parteien für die Dauer der höheren Gewalt.
b) Bereits erbrachte Leistungen oder Aufwendungen (z. B. Anzahlungen, Stornogebühren für
Drittanbieter) werden, sofern möglich angerechnet oder erstattet. Havel Sports wird sich bemühen,
eine faire Regelung im Sinne beider Parteien zu finden.

10.3 Pflichten der Parteien:

Beide Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche
Dauer von Ereignissen höherer Gewalt zu informieren.

10.4 Ersatzleistungen:

Wenn durch höhere Gewalt bestimmte Leistungen entfallen, bemüht sich Havel Sports, nach
Möglichkeit gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Ein Anspruch auf eine solche Ersatzleistung
besteht jedoch nicht.

11. Haftung und Haftungsbeschränkungen

11.1 Grundsatz der Haftung

Havel Sports haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Havel
Sports oder seiner gesetzlichen Vertreter verursacht wurden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
haftet Havel Sports nur, sofern es sich um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
handelt.

11.2 Haftungsausschlüsse

a) Havel Sports übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden,
einschließlich Schäden, die von Cateringdienstleistern, Unterkunftsbetreibern, Transportdienstleistern
oder anderen beauftragten Subunternehmern verursacht werden.
b) Für Verluste, Schäden oder Unfälle, die während der Nutzung von vermittelten Einrichtungen
(z. B. Sportstätten, Unterkünfte) entstehen, haftet Havel Sports nicht, es sei denn, diese
sind auf ein Verschulden von Havel Sports zurückzuführen.
c) Die Teilnahme an Sportaktivitäten und die Nutzung der bereitgestellten Trainingsmaterialien
erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden.

11.3 Haftungsausschluss für höhere Gewalt

Havel Sports haftet nicht für Schäden oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer
Gewalt (wie in Punkt 10 definiert) verursacht werden.

11.4 Haftungshöchstgrenze

Die Haftung von Havel Sports ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den einfachen Betrag der
vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt.

11.5 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Schäden oder Mängel unverzüglich gegenüber Havel
Sports oder dem jeweiligen Dienstleister anzuzeigen, um eine Schadensbegrenzung zu ermöglichen.
Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, ist eine Haftung durch Havel Sports ausgeschlossen,
sofern die rechtzeitige Anzeige den Schaden hätte verhindern oder mindern können.

11.6 Haftung für persönliche Gegenstände

Havel Sports haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl persönlicher
Gegenstände der Teilnehmer während des Aufenthalts, sofern der Verlust nicht auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit von Havel Sports zurückzuführen ist.

11.7 Haftung für mittelbare Schäden

Havel Sports haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden einschließlich entgangenen
Gewinns, Betriebsunterbrechungen oder Reputationsverluste, es sei denn, diese beruhen auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Havel Sports.